Das Eheleben / Scheidung
Seitdem die religiöse Form der Eheschließung aus
der Mode gekommen war, verfügte die Ehefrau über besondere Rechte. Sie musste sich nicht
der gesetzlichen Gewalt ihres Gatten unterstellen und konnte persönliches Eigentum
besitzen. Sie durfte wie der Mann die Scheidung aussprechen, wenn der Gatte seine Frau
beabsichtigt oder unbeabsichtigt (Gefangenschaft) verließ. So wurde die Ehescheidung
zumindest in der oberen Schicht zu einer alltäglichen Erscheinung. In der unteren Schicht
war sie selten. Eine Streiterei, die sicher in den besten Ehen und auch in Trimalchios Ehe
vorkam, wäre wohl kein Scheidungsgrund gewesen.
- Ein Hauptgrund für die Scheidung war Ehebruch.
Ehebruch galt als schweres Verbrechen. Ertappte der Ehemann seine Frau mit ihrem Liebhaber
´in flagranti´, wurde sie des Ehebruchs angeklagt und beide mussten mit Geldstrafe oder
Verbannung auf zwei verschiedene Inseln rechnen. In republikanischer Zeit durfte der
Ehemann seine Frau und ihren Liebhaber sogar töten. Die Frau durfte nie wieder heiraten
und musste eine kurze Tunika und Toga tragen.
- Junggesellen sowie unverheiratete Damen (letztere
müssen sehr selten gewesen sein, da es im Lateinischen kein Wort für das deutsche
"alte Jungfer" gibt) waren benachteiligt. Sie durften kein Erbe antreten und
wurden vom Besuch öffentlicher Spiele ausgeschlossen.
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- (Quelle: L.P. Wilkinson , "Rom und die
Römer")